Crossektomie und Stripping
Das Prinzip der Strippingoperation besteht darin die insuffiziente (erkrankte) Stammvene, welche die sichtbaren Krampfadern und die Beschwerden verursacht, komplett zu entfernen.
Dieses Operation-Verfahren wurde bereits 1907 von dem amerikanischen Chirurgen William Babcock entwickelt und ist seither etabliert.
Zur Durchführung dieses konventionellen Operationsverfahrens sind mindestens 2 Hautschnitte erforderlich, ein Schnitt in der Leiste bei Behandlung der Vena saphena magna oder ein Schnitt in der Kniekehle bei Behandlung der Vena saphena parva, sowie jeweils eine weitere Hautinzision zum Ausleiten der Sonde über dem Innen- oder Außenknöchel. Über diesen zweiten Hautschnitt wird das erkrankte Venensegment anschließend mit der Stripping-Sonde entfernt. Die Verbindung zum tiefen Venensystem werden in Höhe der jeweiligen Inzisionen an den Einmündungsstellen (Crossen der Vena saphena magna/parva) und den Sonden-Ausleitungsstellen offen operativ durchtrennt und ligiert(unterbunden).
Beim Herausziehen (Strippen) der Stammvene kann es im Verlauf des verbleibenden Wundkanals zu Einblutungen (Bluterguss) kommen. Diese Blutungen entstehen über zusätzliche Verbindungsvenen der Stammvene zum tiefen Venensystem, da diese Verbindungsvenen beim Entfernen der Stammvene nicht unterbunden werden. Diese Verbindungsvenen reißen durch das konventionelle Strippingverfahren ab und führen so zu den Blutungen.
Zur Begrenzung der Blutung beim Strippingverfahren wird die Vene zum Ende der OP an einem hoch gelagerten Bein durchgeführt (Reduzierung des Venendruckes) und zusätzlich manuell das Venenbett der Stammvene über einige Minuten komprimiert.
In den meisten Fällen besteht zur Stammvenenerkrankung noch Perforansinsuffizienzen (undichte Verbindungsvenen) und eine Seitenastvarikosis (sichtbare äußere Krampfadern). Diese Perforansinsuffizienzen werden zusätzlich über kleine Inzisionen (Hautschnitte) verschlossen (Perforans Ligaturen) und die Seitenäste, ebenfalls über kleine Inzisionen entfernt (Miniphlebektomie).
Bei der Stripping Operation benötigt der Patient immer eine Allgemeine Anästhesie. Aufgrund der im Vergleich zu den minimalinvasiven Therapieverfahren erhöhten postoperativen Nachblutungsgefahr ist das Crossektomie und Strippingverfahren nicht als ambulantes Operationsverfahren zu empfehlen.
Wann immer technisch möglich sollte einem minimalinvasiven Therapieverfahren bei der Stammvenenerkrankung der Vorzug gegeben werden.
Nur in Ausnahmefällen, wenn zusätzlich zur Stammvenen-Insuffizienz auch ein großes Mündungsklappenaneurysma vorliegt oder der Durchmesser der Stammvene, die Ausprägung der Venenerkrankung ein minimalinvasives Therapieverfahren nicht zulässt, empfehle ich dem Patienten das konventionelle Therapieverfahren.
In diesen begründeten Fällen wird der Eingriff dann kurzstationär (belegärztlich) im Siloah St. Trudpert Klinikum Pforzheim geplant und durchgeführt.
Weitere Gründe zur Durchführung einer Venenoperation unter stationären Bedingungen sind entsprechende schwere Begleiterkrankungen (Komorbiditäten) und Begleitumstände des Patienten. Schwere Begleiterkrankungen sind koronare Herzkrankheit, Herzinfarkt, Schlaganfall, Epilepsie, Diabetes mellitus (insulinpflichtig), Asthma bronchiale, COPD, Angststörungen etc.
Auch eine unzureichende häusliche Versorgung nach Operation (alleinstehender Patient ohne soziales Umfeld) können einen kurzstationären Aufenthalt zur Venen-OP begründen.